Die Linien des Lebens sind

verschieden,

wie Wege sind, und wie der

Berge Grenzen.

Was hier wir sind,

kann dort Gott ergänzen.

Mit Harmonien und ewigem

Lohn und Frieden.

 

Friedrich Hölderlin

Patientenverfügung

 

Um tun zu können, was wir wollen, bleibt es manchmal nicht aus,
sich auch mit hochsensiblen Themen wie dem Tod auseinander zu setzen.


Der Tod jedoch ist nach wie vor für einen Großteil der Bevölkerung ein
Tabuthema. In der Auseinandersetzung mit ihm müssen eigene Ängste
und Wünsche ebenso geklärt werden, wie die Frage nach der rechtlichen Verwirklichung der eigenen Vorstellungen.



Die „Erbwerkstatt” bietet Ihnen die Möglichkeit von klärenden
Gesprächen, die häufig unerlässlich sind.

Kerngedanke der „Erbwerkstatt” ist die Zusammenführung zweier
Qualifikationen - einer juristischen einerseits und einer kommunikativ-
betreuenden andererseits.
Beide verfolgen das Ziel, den Mandanten rund um das Thema Erben zu
beraten und zu begleiten.


Einen Schwerpunkt stellt der Bereich Patientenverfügung dar, der
nahestehende oder vertraute Personen von bedrückenden Entscheidungen
befreien soll. Hierbei sind eine Reihe von juristischen Voraussetzungen
zu beachten und zu bedenken.

 

Zu diesem Thema gibt Ihnen die „Erbwerkstatt” umfassende und juristisch
fundierte Informationen.

Die Erbwerkstatt ist unter www.erbwerkstatt.de im Internet erreichbar.