
BANK
Bank- und Postbankkonten aufheben oder umschreiben lassen. Wenn keine Vollmacht "über den Tod hinaus" besteht, muß ein Erbschein ausgestellt werden, um die laufenden Kosten weiterhin von dem Konto des/der Verstorbenen bestreiten zu können. Bei Ehepaaren, die ein Gemeinschaftskonto hatten, kann der überlebende Ehepartner das Konto nach dem Tode des anderen alleine weiterführen. Die Bestattungskostenrechnung kann vor Erteilung des Erbscheins bei der Bank (mit Sterbeurkunde) eingereicht und an den Bestatter bezahlt werden.
TESTAMENT
Ist ein Testament vorhanden? Wichtig: wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlaßgericht (im letzten Wohnort des Verstorbenen).
ERBSCHEIN
Der Erbschein muß beim Nachlaßgericht beantragt werden (für Köln Nachlaßgericht Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Tel. 02 21-7 71 10). Einfacher und genauso teuer ist es, diesen durch einen Notar/eine Notarin zu beantragen.
RENTENVERSICHERUNG
Hat der/die Verstorbene Rente bezogen, muß innerhalb von 20 Tagen ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden. Mitzubringen sind Sterbeurkunde, Personalausweis, letzter Rentenbescheid. Drei Monate wird die volle Rente des Ehepartners weitergezahlt, den Antrag hierfür (Vorauszahlung auf Hinterbliebenenrente) stellt in der Regel das Bestattungsunternehmen für Sie.
VERSICHERUNGEN
Feuer-, Einbruch-, Diebstahl-, Haftpflicht-, Kfz-Versicherungen auf den Hinterbliebenen umschreiben lassen oder kündigen.
LEBENS- UND STERBEGELDVERSICHERUNGEN
Vorlage von Policen und Sterbeurkunde bei der jeweiligen Versicherung.
KRANKENKASSE
Die gesetzliche und private Krankenkassen werden vom Bestattungsunternehmen abgemeldet.
VEREINE/ ABOS / RUNDFUNK
müssen Sie schriftlich abmelden. Für Rundfunk und Fernsehen erhalten Sie Vordrucke bei allen Banken.
MIETVERTRAG
Wenn der Verstorbene in einer Mietwohnung lebte, so wird durch den Tod das Mietverhältnis nicht beendet. Es muß also gegebenenfalls gekündigt werden. Der Ehepartner rückt automatisch im Mietvertrag nach.